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Das forensisch-toxikologische Labor
Das forensisch-toxikologische Labor in Berlin und Umgebung
- LaBorAn Analytik GmbH-
Häufige Fragen (FAQ)
Sie fragen - wir antworten
Das ist abhängig davon, wie lange Sie schon abstinent sind und wie flexibel Sie sind.
1. Urinkontrollen
Das Urinkontrollprogramm können Sie bereits nach kurzer Abstinenz beginnen. Nachteilig am Programm ist die kurzfristige und unvorhergesehene Einbestellung 24 Stunden vor Urinabgabe. Dies setzt eine gewisse Flexibilität im Beruf und Privatem voraus. Außerdem erfolgt die Urinkontrolle unter Sicht, das heißt, der/die Probenehmer/in hat während der gesamten Abnahme die uneingeschränkte Sicht auf die Körperaustrittsöffnung.
2. Haaranalysen
Voraussetzungen für die Durchführung von Haaranalysen sind die ausreichende Menge der Haare (2-3 bleistiftdicke Haarstränge) und die ausreichende Länge der Haare je nach analysierender Substanz. Im Rahmen der Fahreignungsdiagnostik wird bei Kopfhaaren ein durchschnittliches Wachstum von 1 cm pro Monat ausgegangen. Die Alkoholabstinenz kann maximal 3 Monate rückwirkend betrachtet werden. Dafür werden 3 cm lange Kopfhaare benötigt. Drogen ist in Haare maximal 6 Monate nachweisbar, sodass für die Drogenabstinenz eine Haarlänge von 6 cm erforderlich sind. Der Vorteil der Haaranalyse ist die rückwirkende, längerfristige Betrachtung der Abstinenz. Die Terminplanung ist weit im Voraus möglich.
Nachteilig an dieser Abstinenzvariante ist der längere Abstinenzzeitraum, der bis zum Beginn der ersten Haaranalyse notwendig ist. Des Weiteren müssen die Haare unbehandelt sein, das heißt, gefärbtes oder gebleichtes Haar sind für eine Haaranalyse nicht zulässig. Eine Kontamination der Haare durch beispielsweise Aerosole und Stäube ist möglich. Kontakt mit drogenkonsumierenden Menschen und drogenkontaminierte Gegenstände sollten während der Abstinenz komplett gemieden werden.
Der Abstinenznachweis auf Drogen erfolgt nach verschiedenen Substanzklassen, unabhängig davon, mit welcher Substanz bzw. Droge Sie aufgefallen sind. Die getesteten Substanzklassen sind:
- Cannabinoide (THC, THC-COOH)
- Kokain (Kokain, Benzoylecgonin)
- Amphetamine (Amphetamin, Methamphetamin, MDMA, MDEA, MDA)
- Methadon (Methadon, EDDP)
- Benzodiazepine (Diazepam, Nordiazepam, Oxazepam, Alprazolam, Hydroxy-Alprazolam, Bromazepam, Hydroxy-Bromazepam, Flunitrazepam, 7-Aminoflunitrazepam, Lorazepam)
- Opiate (Morphin, Codein, Dihydrocodein, 6-Monoacetylmorphin)
Das ist immer in Abhängigkeit mit dem zurückliegenden Konsumverhalten zu entscheiden. Es wird empfohlen einen Sicherheitszeitfenster von zusätzlich 2-3 Monaten einzuhalten. Bei intensiven bzw. häufigen Konsum ist es ratsam, ein Sicherheitszeitfenster von mindestens 6 Monaten zu beherzigen. Beispielsweise sollte bei einem angestrebten Drogenabstinenznachweis von 6 Monaten bei mäßigem Konsum die erste Haaranalyse nach ca. 8-9 Monaten erfolgen, bei intensivem Konsum erst nach 12 Monaten.
Bevorzugt für die Haaranalyse werden Kopfhaare verwendet. Stehen Kopfhaare nicht zur Verfügung und ist die Durchführung eines Urinkontrollprogrammes nicht möglich, dann können auch Körperhaare für den Abstinenznachweis zum Einsatz kommen. Zu den Körperhaaren zählen Bart,- Brust und Schamhaare. Körperhaare wachsen in der Regel langsamer als Kopfhaare, sodass dort länger Substanzen nachgewiesen werden können, als im Kopfhaar. Dies ist bei der Verwendung von Körperhaaren zu bedenken.
Viele Medikamente enthalten Substanzen, die Sie während des Abstinenzkontrollprogramms zu meiden haben. Beispielsweise sind die Substanzen Codein und Dihydrocodein teilweise in Hustenmitteln und Alkohol in Schmerztropfen und Erkältungsmittel zu finden.
Sie müssen sich das Arzneimittel von Ihrem behandelten Arzt attestieren lassen und dem/der Probenehmer/in bei der Urinkontrolle vorlegen. Erfolgt dies nicht, kann das Abstinenzkontrollprogramm nicht fortgeführt werden.
Bei Selbstmedikation sollten Sie das Arzneimittel unbedingt nach einem angegebenen Alkoholgehalt (Packungsbeilage) überprüfen.
Es gibt Nahrungsmittel, die enthalten Substanzen, die Sie während des Abstinenzkontrollprogramms zu meiden haben.
1. Alkohol
Sie sollten beachten, dass „Alkoholfreie“ Getränke nach lebensmittelrechtlichen Bestimmungen so bezeichnet werden dürfen, auch wenn sie Alkohol enthalten. Der Alkoholgehalt muss jedoch unter 0,5 Vol% liegen.
Des Weiteren enthalten mehrere Lebensmittel bedingt durch den Herstellungsprozess oder nach längerer, nicht sachgemäßer Lagerung Ethanol. Dazu gehören:
- Kefir (alkoholhaltiges Milchgetränk) enthält bis zu 2 Vol% (entspricht 16g Ethanol pro Liter)
- reife Bananen und Weintrauben enthalten bis zu 1 Vol% (entspricht 8g Ethanol pro kg)
- Sauerkraut enthält bis zu 0,5 Vol% (entspricht 4g Ethanol pro kg)
- handelsübliche Fruchtsäfte enthalten bis zu 0,38 Vol% (entspricht 3g Ethanol pro Liter)
Bei Aufnahme von größerem Mengen dieser Lebensmittel in zeitlicher Nähe zur Urinabgabe, d.h. nach angekündigter Einbestellung, kann ein positiver, wenn auch grenzwertiger Befund auf Alkohol erfolgen. Vermeiden Sie daher diese Lebensmittel, vor allen nachdem Sie einbestellt wurden.
2. Drogen
Sie sollten beachten, dass Lebensmittel mit Mohnsamen (Mohnkuchen, Mohnsamen in Müsli, Brot etc.) oder hanfhaltige Lebensmittel bzw. Zubereitungen zu einen positiven Opiatbefund führen können. Verzichten Sie auf diese Nahrungsmittel.
Vermeiden Sie den Kontakt zu Suchtmittelkonsumierenden Personen, um Rückfälle zu vermeiden und um Kontakt zu beispielsweise Cannabis- und Kokainrauch und drogenkontaminierten Gegenständen zu umgehen.
Gründe Ihrerseits:
Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich das Abstinenzkontrollprogramm abbrechen. Zu bedenken ist, dass Sie dann keine Abstinenzbescheinigung erhalten. Wir senden Ihnen die Laborbefunde aller bis dahin durchgeführten Urinkontrollen zu. Wird das Abstinenzkontrollprogramm Ihrerseits vor der ersten Urinkontrolle gekündigt, behalten wir uns das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von 50€ zu erheben.
Gründe Unsererseits:
Die nachfolgenden Gründe führen zur Kündigung Ihres Abstinenzkontrollprogramms:
- Sie erscheinen nicht zum Urinabgabetermin.
- Ihr Laborbefund fällt positiv aus, d.h. einer der zu untersuchenden Stoffe konnte nachgewiesen werden (Ausnahme: Einnahme der nachgewiesenen Substanz ist medizinisch indiziert und es liegt diesbezügliche eine ärztliche Verordnung von Ihnen vor).
- Sie versuchen bzw. führen eine Manipulation bei einer Urinabgabe durch.
- Sie sind nicht länger als 4 Wochen (6-Monats-Programm) bzw. 8 Wochen (12-Monats-Programm), sowie länger als 6 Wochen am Stück abwesend.
- Die Terminvorgabe ist bei Ihnen nicht mehr uneingeschränkt möglich, da Sie mehrfache längerfristige Abwesenheiten zeigen oder in gewisser Regelmäßigkeit abwesend sind.
- Sie verschieben wiederholt Termine (auch mit Begründung). Eine lückenlose Abstinenz kann somit über den eingangs vereinbarten Zeitraum nicht attestiert werden.
- Sie unterschreiten zweimalig den Kreatininwert, der nicht durch ärztlich bestätigte physiologische / medizinische Ursachen bedingt ist.
- Sie räumen einen Konsum von Suchtmitteln während des Abstinenzprogrammes ein oder stehen bei der Probenahme erkennbar unter den Einfluss von Suchtmitteln.
- Sie versuchen die Identität bei der Urinabgabe zu täuschen (Beispiel: eine andere Person erscheint an Ihrer Stelle mit Ihrem Ausweis zur Probenabnahme).
Die LaBorAn Analytik GmbH unterliegt der Schweigepflicht. Folglich melden wir keine positiven Befunde an irgendwen. Nur Sie allein erhalten die Information und den Befund einer positiven Kontrolle.
Die LaBorAn Analytik GmbH ist für die Durchführung der Abstinenzkontrollen und für die Analyse zum Nachweis von Drogen und Arzneimitteln, sowie Alkoholkonsummarkern nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 für forensische Zwecke akkreditiert.
Die Befunde werden somit von den MPU-Begutachtungsstellen anerkannt.
Die Menge der Abwesenheitstage richtet sich nach dem jeweiligen vertraglich abgeschlossenen Abstinenzzeitraum. Bei einem Abstinenzkontrollprogramm über 12 Monate können Sie maximal 56 Tage Abwesenheit anmelden. Bei einem 6-Monats-Programm sind es maximal 28 Tage.
Hinweis: Sie können auch am Wochenende und an Feiertage einbestellt werden, sodass Sie diese Tage ebenfalls mitangeben müssen, wenn Sie dort nicht zur Verfügung stehen.
Sie sind verpflichtet mind. 3 Tage vor dem Abwesenheitszeitraum die Abwesenheit anzumelden.
Der Befund von Urinproben und Haaranalysen sollte nach ca. 1 Woche vorliegen. Haarkunden können gerne nach 1 Woche das Ergebnis erfragen.
Kunden, die ein Urinkontrollprogramm durchlaufen, erhalten keine Informationen bezüglich des Befundes, außer sie sind positiv. Die Befunde werden erst am Ende des Abstinenzkontrollprogrammes gesammelt mit der Abstinenzbescheinigung dem Kunden ausgehändigt.
Die Einbestellung zur Urinkontrolle erfolgt telefonisch, per SMS oder per Mail. Sie haben sicher zu stellen, dass Sie immer erreichbar sind. Sollte mal Ihr Handy kaputt sein, dann haben Sie dies unverzüglich der LaBorAn Analytik GmbH zu melden und eine neue Kontaktmöglichkeit zu schaffen.
Die LaBorAn Analytik GmbH hat sich zum Ziel gesetzt, dass die Abstinenzbescheinigung maximal 14 Tage nach Programmende bzw. nach der Haaranalyse bei Ihnen vorliegt.
Der Ablauf
Erfahrungsgemäß bestimmt der Ablauf den Erfolg einer Leistung. Daher sind wir bemüht unsere Abläufe stets zu verbessern und für Sie optimal zu gestalten. Gerne geben wir Ihnen bereits an dieser Stelle eine Übersicht des Programmablaufs:
Die Akkreditierung (QM)
"Eine Akkreditierung stellt sicher, dass Testberichte von jeder Behörde und jedem Gericht akzeptiert werden"
Als eine der wenigen Labore in Deutschland sind wir staatlich nach DIN EN ISO/IEC 17025 im Bereich der Fahreignungsdiagnostik akkreditiert. Dies ist der weltweit gültige Standard für die Labor-Akkreditierung im Bereich "Prüfen und Kalibrieren".
Das bedeutet: Unsere Prüfergebnisse und Berichte entsprechen den höchsten Gütekriterien und werden problemlos von allen Behörden akzeptiert & anerkannt.
Bei der Akkreditierung werden hohe Anforderungen an Kompetenz, Unparteilichkeit und Arbeitsweise nachgewiesen und regelmäßig geprüft.
Die Laborleitung untersteht dabei Dr. rer. nat. Anne Borowski, die als Expertin höchst anerkannt ist. Um ihr Fachwissen noch weiter zu vertiefen, befindet sie sich derzeit zusätzlich in einer Weiterbildung zur Fachwissenschaftlerin für Toxikologie. Es wird im Betrieb entsprechend aller Vorgaben nach DIN-Norm, der DAkkS (Akkreditierungsstelle), GTFCh (Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie) und nach den aktuell gültigen CTU-Kriterien (Fahreignungsbegutachtung) gearbeitet.
Über uns
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